Daher sollten Sie folgende Checkliste zur D&O Versicherung bezüglich des Versicherungsschutzes prüfen bzw. versichert wissen:
- Sind Außen- und Innenansprüche einzudecken?
- Ist die Innenverhältnisdeckung eingeschränkt (90% der Schadenfälle)?
Beispiele für Deckungseinschränkungen in der D&O Versicherung sind:
- Gerichtsklausel
- Trennungsklausel
- Beschränkung auf Abwehrkosten ohne Schadenausgleich
- Ausschluss von Mehrheitsgesellschafteransprüchen (sogenannte major share holder – Klausel)
- Sollen auch leitende Mitarbeiter vom Versicherungsschutz umfasst werden (Leitender Mitarbeiter ist man zum Beispiel, wenn man eigenständig Personal einstellen und entlassen darf)
- Besteht die Notwendigkeit, Tochtergesellschaften und neu gegründete Gesellschaften in den Versicherungsschutz einzubeziehen?
- Besteht die Notwendigkeit, Mandate in anderen Gesellschaften und Non-Profit Vereinigungen abzusichern (ODL-Klausel)?
- Besteht die Notwendigkeit für weltweiten Versicherungsschutz unter Einbeziehung der USA und Common-Law-Ländern (Australien, Großbritannien etc.)
- Sind Ansprüche sowohl privatrechtlichen Inhalts als auch öffentlich-rechtlichen Inhalts einzudecken?
- Soll oder wird eine (unbegrenzte) Rückversicherung benötigt?
- Bei bestehenden Verträgen sollten Sie prüfen wie die Klausel der Rückwärtsversicherung formuliert ist! Die Frage ist: Wird eine Versicherung frei von bekannten Pflichtverletzungen zugesagt oder werden weitere Einschränkungen formuliert?
- Gestaltung des Ausschlusskataloges: Jeder Ausschluss schränkt den Umfang der Deckung ein. Da es keine genormten Bedingungen gibt, ist der Ausschlusskatalog besonders kritisch zu prüfen und gegebenenfalls sollten Alternativen in Betracht gezogen werden in Form von Konditionsdifferenzdeckungen etc.
Besonders zu beachten sind folgende Fragen im Rahmen der D&O Versicherung:
- Wird ein reiner Vorsatzausschluss oder als zusätzlicher Ausschluss die wissentliche Pflichtverletzung definiert?
- Sind Ansprüche gegen Manager ausgeschlossen? Etwa im Zusammenhang mit Umweltschäden, fehlerhaften Produktlieferungen, bei fehlerhaftem oder unzureichendem Abschluss von Versicherungen (einem Manager kann zum Beispiel vorgeworfen werden, wenn nicht alle Gebäude in die Feuerpolice mit eingeschlossen sind, oder bei Insolvenz. Ein Versicherungsschutz, der sich auch auf den Insolvenzverwalter routinemäßig Ansprüche gegen Manager prüfen.
- Wie soll / ist die Eigenschadenklausel ausgestaltet? Werden auch Anteile von Ehegatten, Kindern und Eltern angerechnet?
- Wie umfangreich sind der Obliegenheiten Katalog sowie die Anzeigenpflichten ausgestattet? Zu beachten hierbei ist unteranderem:
- Besteht eine Verpflichtung eine Verpflichtung zur vorsorglichen Anzeige von Fehlverhalten? Dieses wäre problematisch.
- Besteht Versicherungsschutz ohne gesonderte Meldung gegenüber dem Versicherer, auch wenn Änderungen der Gesellschaft im laufenden Versicherungsjahr vorgenommen werden?
- Sind Neugründungen von Gesellschaften und neu erworbene Beteiligungen vom Versicherungsschutz automatisch oder nur nach Meldung vom Versicherungsschutz umfasst?
- Ist auf Grund des Corporate Governance Kodex ein Selbstbehalt zu vereinbaren?
- Welche Versicherungssumme soll vereinbart werden? Als Faustformel gilt: die Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10% der Bilanzsumme. Bei Ihnen ist vertraglich zu prüfen, ob Ihr Haftungsrahmen begrenzt wurde, bzw. Festgelegt wurde.
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