Die Sicher Sicher GmbH ist ein Gewerbe-, Industrie- und Spezialversicherungsmakler und kann in 150 Ländern Risiken versichern. Auf dieser Webseite erläutern wir zur directors and officers insurance (D&O Versicherung) alles relevante in zusammengefasster Form.
Diese Webseite ersetzt keine Beratung zur D&O Versicherung oder EPLI Versicherung. Daher empfehlen wir immer sich durch einen versierten Versicherungsmakler sich beraten zu lassen und seine Satzungen und Verträge im Rahmen dieser Absicherung von Fachanwälten prüfen zu lassen.
Die Director and Officers Versicherung ist basierend auf der rechtlichen Haftungslage für Manager, Aufsichtsräte Leitende Angestellte, Unternehmen, Vereinsvorstände und Stiftungsorgane eine existenzielle Versicherung.
Es gibt beim Erwerb der D&O Versicherung viel zu berücksichtigen, da im Schadenfalle der Versicherte mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet. Daher sind die Klauseln und individuellen Satzungen genau zu prüfen und der Versicherungsschutz darauf abzustimmen.
D&O Versicherung für Geschäftsführer und Manager
Während ein Gesellschafter einer GmbH sich aus der Geschäftsführung der GmbH weitestgehend heraushalten kann, ist der Geschäftsführer das Organ der Gesellschaft, dem die Führung der Geschäfte obliegt. Bei der Erfüllung dieser Pflicht hat der Geschäftsführer die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“, § 43 Abs. 1 GmbHG (siehe auch ordnungsgemäße Geschäftsführung). Der Geschäftsführer haftet bei Verletzung dieser Pflichten grundsätzlich nur der Gesellschaft gegenüber, § 43 Abs. 2 GmbHG. Verfügt die Gesellschaft über mehrere Geschäftsführer, sind sie grundsätzlich gemeinschaftlich für die Unternehmensleitung verantwortlich.
Auch eine interne Zuständigkeitsordnung für die Geschäftsführer (Ressortzuständigkeit) hebt den Grundsatz der Gesamtzuständigkeit der Geschäftsführer grundsätzlich nicht auf, kann aber im Einzelfall die Haftung des einzelnen Geschäftsführers für Schäden in dem ihm nicht zugewiesenen Ressort beschränken. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine solche Vereinbarung der Ressortzuständigkeit zwischen den Geschäftsführern auch mündlich getroffen werden.
Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer auch nach § 64 GmbHG für sämtliche Zahlungen, welche nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) geleistet werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich hierbei um Zahlungen handelt, die auch nach diesem Zeitpunkt „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar“ sind. Dies ist in aller Regel nur bei solchen Zahlungen der Fall, deren Unterlassung auch im Rahmen einer Insolvenz zu gravierenden Folgeschäden führen würde (etwa Abstellen des Stroms bei Kühlhaus mit verderblicher Ware o. ä.). Die Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife greift (je nach Einzelfall) unter Umständen sogar dann, wenn überfällige Steuern und Abgaben bezahlt werden oder aber Material zur Fortführung des nicht profitablen Geschäftsbetriebes erworben wird.
D&O Versicherung für Stiftungsorgane und Vereinsvorstände
Auch für Vereine und Stiftungen ist eine D&O Versicherung basierend auf den privaten Stiftungsrecht, das BGB und GmbHG wichtig. Auch die Leiter dieser juristischen Personen (Vorstände/Präsidiumsmitglieder/Geschäftsführer, etc.) haften für Fehler im Rahmen der ihnen nach Gesetz/Satzung/Geschäftsordnung obliegenden Pflichten.
Im Vereinsrecht hat der zum 01.10.2009 in Kraft getretene § 31a BGB eine gewisse Haftungserleichterung gebracht, aber nur im Hinblick auf die Haftung gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern, sofern kein Honorar für die Tätigkeit von mehr als 500 € im Jahr erhalten wird (nicht gegenüber Dritten) und sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Über § 86 Abs.1 BGB nach allgemeiner Rechtsauffassung auch für Stiftungen.
D&O Innenhaftung: Schadenbeispiele aus der Praxis
- Der Geschäftsführer eines kleinen Maschinenbauers hatte es bei der Einstellung eines Controllers versäumt, ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Der mehrfach vorbestrafte Mann veruntreute mehrere 100.000 €. Die D&O Versicherung leistete Schadenersatz.
- Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen
- Ein Schaden wird verursacht, weil der Entscheidungsverantwortliche trotz fehlender Sachkunde unterlassen hat, für komplizierte Vertragsgestaltungen den Rat eines Fachmannes einzuholen
- Begleichen von bereits verjährten Forderungen oder umgekehrt: Berechtigte Forderungen verjähren lassen
- Erwerb ungeeigneter Anlagen (z. B. EDV) aufgrund unzureichender Erkundigungen
- Hereinfallen auf einen Anlagebetrüger aufgrund Sorglosigkeit
D&O Außenhaftung: Schadenbeispiele aus der Praxis
- Durch Fehler im Umgang mit dem Arbeitnehmeranteil der Lohnsteuer, Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen entstehen Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen / Geschäftsführer.
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
- Verstöße gegen Zollbestimmungen
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerb – oder Markenrechte)
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
- Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
- Verletzung von Schutzgesetzen
- Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln
Die D&O Versicherung deckt unter anderem folgende Risiken ab:
- Vermögensschäden in der Innen- und Außenhaftung (Innenhaftung = Haftung gegenüber dem Unternehmen und den Gesellschaftern, Außenhaftung = gegen über Stakeholdern)
- Insolvenz
- Erbenauszahlung (Für Gesellschafter)
- Strafrechtschutz Ausschnittdeckung
- Gehaltsfortzahlung versicherter Personen
- Schutz bei Aufrechnung von Haftpflichtansprüchen der Versicherungsnehmerin gegenüber Ansprüchen der versicherten Personen aus dem Dienstvertrag (in der Regel Geschäftsführer)
- Public Relations Kosten bei Karrierebeeinträchtigender Rufschädigung
- Kosten für Sicherheitsleistungen
- Ansprüche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt
Zusätzlich kann in bestimmten Fällen, wenn in Common Law Ländern agiert, wird eine Employment Practices Liability Insurance (EPLI) sinnvoll sein. Ob dieses auf Sie zutrifft, müssen wir im weiteren Gespräch klären. Eine EPLI deckt Schadenszenarien international in Ländern ab, die über von den europäischen und deutschen Rechten abweicht, wie zum Beispiel Schweiz, USA, Canada etc. Der Versicherungsschutz umfasst unteranderem:
- Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion usw.
- Verweigerung einer Beförderung
- Ungerechtfertigte Rückstufung, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen, Falschbeurteilung usw.
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Ungerechtfertigte Kündigung
Kontaktieren Sie uns für Angebote gerne unter den von Ihnen präferierten Kommunikationskanälen, oder füllen Sie das folgende Formular zur Angebotsanforderung aus:
Wenn Sie wissen möchten welche weiteren Angebote und Versicherungen wir beraten und vermitteln, sprechen Sie uns gerne an, oder besuchen unsere Webseite der Sicher Sicher GmbH.